Abmeldung/Beurlaubung von Schülern

Abmeldung von Schülern:

Können Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens bis 8:00 Uhr in Kenntnis zu setzen.
Dies ist telefonisch unter 035771-60270 oder per E-Mail an oberschule@gemeinde-krauschwitz.de möglich.
Um eine Abmeldung per E-Mail durch Schüler selbst zu vermeiden, werden nur von den Erziehungsberechtigten bestätigte Mailadressen als gültig gewertet.

Schüler können von den Erziehungsberechtigten bis zu 5 Tagen ohne ärztlichen Nachweis entschuldigt werden.
Danach ist die Vorlage eines ärztlichen Attests zwingend notwendig.

Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann die Schulleitung vom Erziehungsberechtigten die Vorlage eines amts- oder
vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. Siehe auch Schulbesuchsordnung

Spätestens ab dem dritten unentschuldigten Fehltag im Schulhalbjahr wird Kontakt mit dem Erziehungsberechtigten aufgenommen.
Führt das Gespräch nicht zu einem geregelten Schulbesuch, wird nach dem fünften Tag unentschuldigten Fehlens in einem Schulhalbjahr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach §61 SchulG (Bußgeld bis zu 1250€) eingeleitet.
Die Schulleitung entscheidet im Einzelfall, ob das Regionalschulamt und das zuständige Jugendamt benachrichtigt werden. Siehe auch VwV Schulverweigerer

Beurlaubung von Schülern:

Schüler können nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Beurlaubungsgründe entnehmen Sie bitte §4 der Schulbesuchsordnung.

Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Bei einer Beurlaubung von bis zu 2 Tagen liegt die Entscheidung beim jeweiligen Klassenlehrer, darüber hinaus bei der Schulleitung.
Ein Vordruck zur Beantragung einer Beurlaubung finden Sie hier auf der Homepage.